Anforderunge der Leistungserklärung - Europäische Bauproduktenverordnung (EUBauPOV)
Gegenstand der Bauproduktenverordnung (EUBauPVO) ist die Festlegung von Bedingungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten oder ihrer Bereitstellung auf dem Markt durch die Aufstellung von harmonisierten Regeln über: die Angabe der Leistung von Bauprodukten (Leistungserklärung) und die CE-Kennzeichnung
Wenn eine Europäische Technische Bewertung für das Produkt erstellt wurde, die Leistung nach Stufen oder Klassen oder in einer Beschreibung des Bauprodukts in Bezug auf alle wesentlichen Merkmale, die in der Europäischen Technischen Bewertung enthalten sind.
Zurverfügungstellung der Leistungserklärung und CE-Deklaration
Aus Gründen des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit stellt Henze Glas generell die Leistungserklärung und die CE-Deklaration in elektronischer Form zu Verfügung. Senden Sie hierzu eine kurze Email mit Nennung der Auftragsnummer, Auftragnehmer und Name an info[a]henzeglas.de oder füllen Sie alternativ das PDF-Formular aus und senden es per Mail, Post oder Fax an Henze Glas.
Inhalt der Leistungserklärung
- Wesentliche Merkmale gemäß der harmonisierten technischen Spezifikation, z. B. bei harmonisierten EN Normen, die mit der CE-Deklaration erklärten technischen Merkmale.
- Verweis auf den Produkttyp.
- System zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit des Bauprodukts (bisher Level).
- Fundstelle und Erstellungsdatum der harmonisierten Norm oder der Europäischen Technischen Bewertung.